haben Sie die Wahl zwischen dem Schaltgetriebe,- Automatikführerschein, der Klasse B, B 197 und Begleitendes fahren mit 17 Jahren (Bf17).
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Schaltgetriebeführerschein
Die Grundausbildung, Sonderfahrten und Prüfung findet auf einem Schaltfahrzeug statt.
Mit Diesen Führerschein dürfen Sie Schaltgetrieb.- und Automatikfahrzeuge bis 3,5 t fahren.
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Automatikführerschein
Die Grundausbildung, Sonderfahrten und Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Mit Diesen Führerschein dürfen Sie nur Automatikfahrzeuge bis 3,5 t fahren.
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Klasse B mit Schlüsselzahl 197
Automatikführerschein mit Schaltberechtigung
Die Grundausbildung und Sonderfahrten findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt.
Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.
Die Prüfungsvorbereitung und die Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Um die Schaltberechtigung zu erhalten müssen Sie:
- mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.
- muss ein Fahrlehrer feststellen, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.
- eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer absolvieren.
- bei erfolgreich absolvierter Testfahrt ist dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung auszuhändigen.
Führerschein Bf17
Jetzt dürfen Sie mit Ihren Eltern, Onkel, Tanten und Bekanten fahren.
Begleitendes fahren mit 17 Jahren (Bf17)!!!
Warum Fahren ab 17?
Ziel des „Begleiteten Fahrens ab 17“ ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen.
Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden.
Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.
Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein.
Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.
Der Vorteil dieser begleitenden Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar:
- Mäßigender Einfluss einer Begleitung - diese stammt nicht aus derselben Altersgruppe
- Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger - die Phase des Lernens wird verlängert
- Junge Fahrer könne von der Erfahrung der Begleitperson profitieren.
Diese Faktoren lassen einen Rückgang des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern erwarten und auch ein herabgesenktes Risikoniveau in der Phase des selbstständigen Fahrens.
Stundenanzahl für die theoretische Ausbildung:
Klasse B
- Grundstoff für alle Klassen 12 (Doppelstunden a 90 min)
- Zusatzstoff für die Autoklassen 2 (Doppelstunden a 90 min)
Stundenanzahl für die praktische Ausbildung:
Der praktische Unterricht besteht aus der
Grundausbildung mit den Grundfahraufgaben und den besonderen Ausbildungsfahrten.
- Übungsstunden (Grundausbildung) nach bedarf. (Die Übungsstunden richten sich nach der Fahrschüler Ausbildungsordnung und sind von Person zu Person unterschiedlich).
Gesetzlich vorgeschriebene besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten):
Die Grundausbildung soll beim jeweiligen Erwerb der Autoklasse möglichst abgeschlossen sein,
bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.
Sonderfahrten für die Autofahrerlaubnis
- Bundes- oder Landstraßefahrt 5 (Ausbildungsstunden a 45 min)
- Autobahnfahrt 4 (Ausbildungsstunden a 45 min)
- Dämmerungs- oder Dunkelheitsfahrt 3 (Ausbildungsstunden a 45 min)
Grundfahraufgaben (GFA) für die Autoklassen:
Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Auto selbstständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung).
Inhalt der praktischen Ausbildung:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.
Die Ausbildung hat ein Verkehrsverhalten zu vermitteln, das
- Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,
- Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,
- Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,
- Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,
- Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und
- Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum
einschließt.