Fahrschule Euro Drive

Meine Fahrschule in Halle / Saale



Was fangen Sie ohne Führerschein an???

Mein Seminar

Wir wollen das Sie Ihren Führerschein behalten!

Bei uns können Sie Aufbauseminar und Besondere Aufbauseminare absolvieren?

Es giebt drei verschiedene Arten von Seminaren im Bereich der Verkehrssicherheit:
  • Aufbauseminar für Fahranfänger
  • Fahreignungsseminar für Nicht-Führerscheinneulinge
  • Besonderes Aufbauseminar bei Vergehen zusammen mit Alkohol und/oder Drogen

Wann muss man zum Aufbauseminar?

Bei Verkehrsverstößen:
  • In der Probezeit kann ein Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet werden.
  • Auch erfahrene Kraftfahrer müssen oder können Seminare belegen, wenn sie zu viele Punkte im Fahreignungsregister (in Flensburg) haben oder mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt haben.

Besonderes Aufbauseminar:

Das besondere Aufbauseminar wird durch das Institut für Schulungsmaßnahmen (IFS) durchgeführt.

Wenn Drogen- und alkoholauffällige Fahranfänger eine Trunkenheitsfahrten in der Probezeit nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 a und den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches (StGB) oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) haben ein „besonderes Aufbauseminar“ (§ 36 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV)) zur Folge, welches in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt wird.

Eine Fristüberschreitung zu diesem besonderen Aufbauseminar wird als Weigerung angesehen und hat ebenfalls den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge


Aufbauseminar für Fahranfänger

Wir sind berechtigt als Seminarleiter, Sie vor dem Verlust Ihrer Fahrerlaubnis zu bewahren!!!
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis festgelegt wird.
Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt.
Es besteht aus fünf Sitzungen:
  • vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und
  • einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.
  • Eine Fristüberschreitung zu diesem Aufbauseminar wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge
Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.
Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.
Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.

Wer muss zu einem Aufbauseminar?

Die Probezeit für Fahranfänger beträgt in der Regel zwei Jahre.
Ein A-Verstoß führt sofort zur Anordnung eines Aufbauseminar, ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Eintrag im Fahreignungsregister.
Bei Anordnung eines Aufbauseminar verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre.
 
Die folgende Tabelle nennt Beispiele für A- und B-Verstöße.

Art der Vergehen

A-Verstoß

  • Überschreiten der Geschwindigkeit (von mehr als 20 km/h)
  • Verstoß gegen Promillegrenze (0,0)
  • Telefonieren während des Fahrens
  • Missachtung von Ampeln
  • Überholen im Überholverbot
  • Unfallflucht
  • Nötigung (Drängeln, Lichthupe)
  • Verletzung der Vorfahrt (inklusive Gefährdung Dritter)
  • Rechtsüberholen außerorts
  • Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraße
  • Zu dichtes Auffahren

B-Verstoß

  • Unerlaubte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Behinderung oder Gefährdung von Personen beim Abbiegen oder von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • Termin zur HU um mehr als acht Monate überzogen
  • Missbrauch von Kennzeichen
  • Nutzung von abgefahrenen Reifen



Unser Angebot für Sie!

ASF Gebühren

   nur 370,00 €




Fahreignungsseminar

Wir sind berechtigt als Seminarleiter, Sie vor dem Verlust Ihrer Fahrerlaubnis zu bewahren!!!
Hier werden Sie Ihren Punkt los.
Ein Fahreignungsseminar (FES) wird bei Mahnstufen empfohlen. Vielmehr gibt es verschiedene Mahnstufen, die zur Teilnahme bewegen sollen:

  • Bis drei Punkte werden Kraftfahrer lediglich benachrichtigt, dass sie ein FES-Seminar belegen können, um einen Punkt abzubauen (keine Mahnstufe).
  • Die erste Mahnung im Punktesystem trifft bei vier bis fünf Punkten ein.
    Auch hier ist es Kraftfahrern noch erlaubt, in einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen.
  • Die zweite Mahnung erteilt das Straßenverkehrsamt, sobald das Konto sechs oder sieben Punkte aufweist.
    Dieses hat dann allerdings keine Auswirkungen auf das Fahreignungsregister in Flensburg.
  • Die dritte Mahnung und damit die Mitteilung über den Entzug der Fahrerlaubnis erhalten Kraftfahrer mit acht oder mehr Punkten.

Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) ist jedem Autofahrer nur einmal in fünf Jahren erlaubt.

 

Ablauf des Fahreignungsseminars (FES):

Das Fahreignungsseminars hat einen vorgegebenen Ablauf.
Das Seminar umfasst zwei Teile, eine verkehrspsychologische Maßnahme und eine verkehspädagogische Maßnahme.
  • Die Verkehrspädagogische Maßnahme umfasst zwei Module mit einer Länge von jeweils 90 Minuten. Dabei sind Einzelteilnahmen oder Gruppen von bis zu sechs Teilnehmern möglich.
Der verkehspädagogische Teil wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt.
Dabei sind die Inhalte relativ frei wählbar und hängen von den Vergehen der jeweiligen Fahrer ab.
Das generelle Ziel ist es aber, das Gefahrenbewusstsein zu sensibilisieren und Verhaltensalternativen aufzuzeigen.
 
  • Die verkehrspsychologische Maßnahme umfasst zwei Module mit einer Länge von jeweils 75 Minuten und wird durch speziell geschulten Verkehrspsychologen durchgeführt. Gruppengespräche sind hierbei nicht vorgesehen.
Den Teilnehmern soll ein individueller Weg zur Vermeidung des in der Vergangenheit riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt werden.
Dabei sollen eben diese ausgearbeiteten Strategien im Alltag erprobt werden. Die Erfahrungen besprechen Psychologe und Teilnehmer dann gemeinsam.



Unser Angebot für Sie!
FES Gebühren für den
Verkehrspädagogischen Teil

   nur 370,00 €



Besonderes Aufbauseminar

Wir sind berechtigt in unserer Fahrschule EURO Drive über das IFS, Sie vor dem Verlust Ihrer Fahrerlaubnis zu bewahren!!!

Hier können Sie volgende Kurse/ Seminare belegen:

  • § 70 FeV: Kurse nach MPU
  • Fahreignungsseminar verkehrspsychologische Teilmaßnahme (gem. § 4 StVG)
  • Angebote für Fahranfänger Besondere Aufbauseminare (gem. § 36 FeV), IFT-P, NAFA,
  • Verkehrspsycholog. Beratung

Institut für Schulungsmaßnahmen JURIS

§ 70 FeV:
Kurse nach MPU

Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung

Hotline: 0800 8634242

 Infos zum § 70 FeV

Angebote für Fahranfänger

Besondere Aufbauseminare
(gem. § 36 FeV), IFT-P, NAFA, Verkehrspsycholog. Beratung

Hotline: 0800 8634242

 Infos zum § 36 FeV

Fahreignungs-seminar

verkehrspsychologische Teilmaßnahme (gem. § 4 StVG)

Hotline: 0800 3535001


 Infos zum FES § 4 StVG

Beratung vor sowie nach negativ verlaufener MPU

Beratung vor bzw. nach Medizinisch-Psychologischer Untersuchung

Hotline: 0800 3535001

 Infos zur Beratung (MPU)

MPU Info-Treff

Wir bieten an verschiedenen Orten eine kostenlose, einstündige Informations­veranstaltung an

Hotline: 0800 3535001

 MPU Info-Treff

Sperrfrist verkürzen

Kurse, die geeignet sind, eine Sperrfristverkürzung zu rechtfertigen

Hotline: 0800 3535001


 Sperrfrist verkürzen


Jetzt anmelden! IFS Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH

Baumeisterstraße 11
20099 Hamburg
Telefon: 0 40 39 88 85 - 0
Telefax: 0 40 39 88 85 - 10
E-Mail: IfSGmbH-Hamburg@t-online.de




Adressen
Fahrschule EURO Drive
zwei mal in Halle (Saale)

 Alte Heerstraße 154
06132 Halle (Saale)
 Kleine Klausstraße 14
06108 Halle (Saale)


Öffnungszeiten

 Alte Heerstraße 154
 Termine nach Vereinbarung
Tel.: 0172 3433583
 Kleine Klausstraße 14
Mo.  15.00 bis 18.00 Uhr
Do.  15.00 bis 17.00 Uhr
Tel.: 0160 92321785

 

Inhalt der Webseite

Fahrschule EURO Drive

Top