
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis festgelegt wird.
Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt.
Es besteht aus fünf Sitzungen:
- vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und
- einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.
- Eine Fristüberschreitung zu diesem Aufbauseminar wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge
Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.
Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.
Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.
Wer muss zu einem Aufbauseminar?
Die Probezeit für Fahranfänger beträgt in der Regel zwei Jahre.
Ein A-Verstoß führt sofort zur Anordnung eines Aufbauseminar, ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Eintrag im Fahreignungsregister.
Bei Anordnung eines Aufbauseminar verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre.
Die folgende Tabelle nennt Beispiele für A- und B-Verstöße.
Art der Vergehen
A-Verstoß
- Überschreiten der Geschwindigkeit (von mehr als 20 km/h)
- Verstoß gegen Promillegrenze (0,0)
- Telefonieren während des Fahrens
- Missachtung von Ampeln
- Überholen im Überholverbot
- Unfallflucht
- Nötigung (Drängeln, Lichthupe)
- Verletzung der Vorfahrt (inklusive Gefährdung Dritter)
- Rechtsüberholen außerorts
- Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraße
- Zu dichtes Auffahren
B-Verstoß
- Unerlaubte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- Behinderung oder Gefährdung von Personen beim Abbiegen oder von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- Termin zur HU um mehr als acht Monate überzogen
- Missbrauch von Kennzeichen
- Nutzung von abgefahrenen Reifen